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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 21.08.2025

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB" genannt) gelten für alle Verträge zwischen der sorethilavora GmbH, Kronenstraße 73, 10117 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" genannt) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2. Vertragspartner

2.1 Vertragspartner des Auftraggebers ist die:

sorethilavora GmbH
Kronenstraße 73
10117 Berlin, Deutschland
Telefon: +49 (30) 9486-2751
E-Mail: kontakt@sorethilavora.com
Vertreten durch: [Geschäftsführer]
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: HRB XXXXX B
Umsatzsteuer-ID: DE XXXXXXXXX

3. Leistungen

3.1 Der Auftragnehmer bietet Auditdienste in den Bereichen Finanz- & Jahresabschlussprüfung, Compliance- & Risiko-Audit sowie IT- & Daten-Audit an. Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag, dem Angebot des Auftragnehmers oder der Auftragsbestätigung.

3.2 Der Auftragnehmer führt alle Aufträge unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten aus, insbesondere unter Beachtung der Grundsätze der Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und des Verbots der Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen.

3.4 Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftrag durch sachverständige Mitarbeiter oder fachkundige Dritte durchführen zu lassen.

3.5 Bei Änderungen der Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung des Auftragnehmers ist dieser nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

4. Vertragsschluss

4.1 Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der Auftragnehmer einen vom Auftraggeber erteilten Auftrag annimmt.

4.2 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

4.3 Die Beauftragung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Beginn der Auftragsdurchführung erklärt werden.

4.4 Dem Auftragsvertrag liegen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, diese AGB zugrunde.

5. Pflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zu übermitteln. Dies gilt auch für Unterlagen und Informationen, die erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

5.2 Der Auftraggeber hat alle Handlungen zu unterlassen, die die Unabhängigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen gefährden könnten.

5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Leistungen des Auftragnehmers nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter des Auftragnehmers während der Dauer des Vertragsverhältnisses und innerhalb von 12 Monaten nach dessen Beendigung nicht abzuwerben.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Vergütung für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festhonorar schriftlich vereinbart. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen.

6.2 Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben seiner Honorarforderung Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und auf Erstattung der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.3 Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

6.4 Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6.5 Für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen kann der Auftragnehmer einen angemessenen Vorschuss fordern.

6.6 Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht.

7. Terminvereinbarungen und Fristen

7.1 Termine und Fristen für die Erbringung der Leistungen des Auftragnehmers sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.

7.2 Ist der Auftragnehmer an der rechtzeitigen Durchführung seiner Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände gehindert, so verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit.

7.3 Wird durch Umstände nach Ziffer 7.2 die Leistung des Auftragnehmers unmöglich, so wird er von seinen Verpflichtungen befreit. Das gleiche gilt, wenn die Leistungserbringung für den Auftragnehmer mit unzumutbarem Aufwand verbunden ist.

8. Geheimhaltung und Datenschutz

8.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet oder gesetzliche Äußerungspflichten bestehen.

8.2 Der Auftragnehmer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Pflicht hierzu.

8.3 Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

9. Urheberrechte und Nutzungsrechte

9.1 Der Auftragnehmer behält an seinen Leistungen das Urheberrecht.

9.2 Der Auftraggeber erhält die schriftlichen Arbeitsergebnisse zur vereinbarten Verwendung. Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder Textkürzung ist dem Auftraggeber nur mit Einwilligung des Auftragnehmers gestattet.

9.3 Die Verwendung der Leistungen des Auftragnehmers für Werbezwecke ist nicht gestattet; ein Verstoß berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

10. Haftung

10.1 Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

10.2 Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Auftragnehmers in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

10.4 Bei grob fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

10.5 Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

10.6 Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die der Auftragnehmer haften soll, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

11. Kündigung

11.1 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, kann der Auftrag vom Auftraggeber jederzeit gekündigt werden.

11.2 Das Kündigungsrecht steht auch dem Auftragnehmer zu, wobei eine Beeinträchtigung der Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen ist.

11.3 Im Falle einer Kündigung ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen des Auftragnehmers zu vergüten.

11.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.

12.2 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

12.3 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

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Wir sind spezialisiert auf professionelle Finanzauditdienste für Unternehmen jeder Größe. Unsere Expertise hilft Ihnen, finanzielle Prozesse zu optimieren und Transparenz zu gewährleisten.

Kontakt

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10117 Berlin, Deutschland

Telefon: +49 (30) 9486-2751
E-Mail: kontakt@sorethilavora.com

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